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Rede zur Erbschaftsteuer

von Noah Baum | 30. November 2023

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir beraten heute gleich zwei Anträge zum Thema „Erbschaft- und Schenkungsteuer“, über das wir schon im Juni dieses Jahres und auch im Rahmen eines Antrags der Union im vergangenen Dezember gesprochen haben. Wenn es nach den Linken geht, sollen weiterhin die „bösen“ Milliardenerben, Familienunternehmen und Mittelständler steuerlich mehr belastet werden, die AfD will die Erbschaft- und Schenkungsteuer gleich ganz abschaffen.

Sollte die heutige Debatte, insbesondere von der linken Seite des Hauses, allerdings dazu dienen, über die Generierung von Einnahmen zu diskutieren, um die entstandene Haushaltslücke zu füllen, so kann ich nur sagen: Wir haben kein Einnahme-, wir haben ein Ausgabeproblem und bevor nicht alle verzichtbaren Posten gestrichen wurden, brauchen wir über höhere Steuern oder gar einer Aufweichung der Schuldenbremse gar nicht zu reden.

Was die Erbschaftsteuer angeht, so gehen wir Liberale den Mittelweg, denn zugegeben, die aktuelle Erbschaftsteuer ist reformbedürftig! Deshalb fordern wir auch weiterhin eine Erhöhung der Freibeträge um 25 Prozent und einen „Tarif auf Rädern“, also eine Indexierung, sodass Steuerfreibeträge automatisch an die Inflation angepasst werden. Das ist fair, denn nur so verhindern wir, dass der Fiskus bei hoher Inflation ungerechtfertigte Mehreinnahmen erzielt. Wie so oft werden all diese Vorschläge und Ideen aber mal wieder von den Ländern blockiert.

Wichtig ist eine Reform gerade auch deshalb, um Erben eines Einfamilienhauses oder einer kleinen Eigentumswohnung zu entlasten. Die Immobilienpreise sind in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen, zwischen 2009 und 2022 haben sie sich gar verdoppelt, die Freibeträge wurden dagegen aber nicht angehoben.

Der Faktor „Preisentwicklung“ wurde also einfach außer Acht gelassen; und das widerspricht ausdrücklich den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, dass Erbgänge einer „realistischen Wertbemessung“ unterzogen werden müssen. Und dass wir Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht haben sollten, das müsste uns allen seit den letzten Tagen klar geworden sein.

Viele Menschen in diesem Land haben hart für ihr Vermögen gearbeitet. Es ist Lebenswerk und Altersvorsorge zugleich. Eltern bauen Werte und Vermögen gemeinsam mit ihren Kindern und Enkelkindern auf und das so oft lapidar als „Erbmasse“ bezeichnete Vermögen ist von großem emotionalem Wert für die Familien. Die Menschen haben dafür gespart und verzichtet. Höhere steuerliche Freibeträge bei Erbgängen sind deshalb auch eine Frage der Leistungsgerechtigkeit.

Des Weiteren erinnere ich gerne daran: Die Erbschaftsteuer ist eine Substanzsteuer und greift daher in bereits mehrfach versteuertes Vermögen ein. So wird zum Beispiel eine Immobilie aus bereits versteuertem Einkommen erworben, ist weiterhin durch Grunderwerb- und Grundsteuer belastet.

Und auch für unsere Arbeitgeber, die zwar auf dem Papier viel Geld in betrieblichem Vermögen gebunden haben, also in Gebäuden, Arbeitsplätzen, Maschinen oder Software, gibt es gute Gründe, dass betriebliche Erbgänge anders gehandhabt werden als private. Im Zweifel müssten zwangsläufig Teile des Unternehmens verkauft werden, um die Erbschaftsteuer bezahlen zu können. Und dann hilft auch eine Ausweitung von Tilgungs- und Stundungsmöglichkeiten nichts, wie im Antrag der Linken gefordert; das würde das Problem nur verschleppen. Wir müssen uns keine Illusionen machen: Noch mehr Unternehmen würden aus diesem Grund Deutschland den Rücken kehren.

Ich glaube, gerade in der aktuellen Situation wäre es aber unverantwortlich, unsere Unternehmerschaft noch weiter unter Druck zu setzen und Debatten über wie auch immer geartete Steuererhöhungen zu führen! Wir müssen unser Steuersystem vielmehr vereinfachen und darüber hinaus versuchen, auf der „Ausgabenseite“ Geld zu sparen!

Und bevor ich Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen der Linken, jetzt mitteile, dass wir Ihren – wie auch den Antrag der AfD – natürlich ablehnen werden: Als Fraktion waren Sie lange Jahre fester Bestandteil dieses Hauses und trotz inhaltlicher Differenzen schätze ich viele Kolleginnen und Kollegen aus Ihren Reihen persönlich. Ihre Anträge werde ich ab dem 6. Dezember jedenfalls vermissen, sie waren immer gute Grundlage für flammende Debatten in diesem Hause.

Vielen Dank!

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